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Die Qualität unseres Leitungswassers regelt die Trinkwasserverordnung.
Darin ist die Beschaffenheit des Wassers durch sog. Richt- und Grenzwerte festgelegt. Die fast unmögliche Aufgabe, aus verschmutztem ungesundem Wasser wieder reines und „gesundes „ Wasser zu machen, übernehmen die Wasserwerke. Je nach Grad der Verschmutzung durchläuft Wasser ein Rundum-Programm: Reinigen mit Filtern, Aktivkohle, Chlor und Ozon – die Verfahren sind vielfältig und unbedingt nötig.
Die chemische Industrie produziert über 180.000 verschiedenen Chemikalien, und die langfristigen Auswirkungen auf unser Wasser, die Böden, den natürlichen Kreislauf und somit wiederum auf uns Menschen kennen wir zum Teil noch nicht. Besonders in den Rückständen von Arzneimitteln, welche bereits im Wasser nachgewiesen wurden, sehen Experten bereits eine große Gefahr. Doch laut Trinkwasserverordnung gilt das Wasser, dass die Wasserwerke liefern als rein und gesund und als das am besten kontrollierte Lebensmittel. Ein Widerspruch? Nicht unbedingt, denn das Problem sind die festgelegten Grenzwerte. Die Wasserwerke sind lediglich dazu verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten und schaffen dies mit großem Aufwand. Entscheidend für die Menge eines Stoffes, die maximal im Wasser enthalten sein darf ist in vielen Fällen oft das technisch und wirtschaftlich machbare. Denn je niedriger ein Grenzwert, d.h. desto weniger von der betreffenden Substanz im Wasser enthalten sein darf, desto teurer sind die entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung. Pestizide, Arzneimittelrückstände, radioaktive Stoffe und Dioxine stellen deshalb ein fast unlösbares Problem dar, denn herausfiltern lassen sich diese Stoffe wenn überhaupt nur mit einem immensen technischen Aufwand.
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